Ausserordentliche Gemeindeversammlung

  26.02.2020 , Blumenstein

Montag, 30. März 2020, 20.00 Uhr, im Singsaal Schulhaus Blumenstein

Traktanden:
1. Kauf der Parzelle Nr. 16, Bärenstutz 5 (Bärenareal)
a) Bewilligung des erforderlichen Kredits
b) Ermächtigung an den Gemeinderat, das Kaufrecht auszuüben c) Erteilung der Bewilligung, dass diese Anlage des Finanzvermögens den Steuerhaushalt belasten darf
d) Nichtanwendung des Reglements Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens in diesem Fall

Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 9. März 2020 bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein öffentlich auf.

Rechtsmittel
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen), vom 30. März 2020 an beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. März 2020 liegt vom 10. bis 30. April 2020 bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

Information
Die Mitteilungen des Gemeinderates zu den vorstehenden Geschäften werden allen Haushaltungen zugestellt. Das Informationsblatt kann zudem bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Stimmrecht
In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die am 30. März 2020 das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Blumenstein angemeldet sind.

Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Blumenstein


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