Kantonale und eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar

  05.02.2020 , Blumenstein

Die persönliche Stimmabgabe kann erfolgen:
Im Eingangsraum des Gemeindehauses, Sonntag, 9. Februar, 10.00–11.00 Uhr.

Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung erfolgt jeweils am Sonntag um 9.00 Uhr (briefliche Stimmabgabe).

Reklamationen wegen Nichterhalt des Stimmmaterials sind bis spätestens Freitag, 7. Februar 2020, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei anzubringen.

Gemeindeverwaltung Blumenstein


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