Burgergemeinde Blumenstein Neuanmeldung Burgernutzen

  30.09.2020 , Blumenstein

Anmeldung
Art. 3 Abs. 1 des Nutzungsreglements der Burgergemeinde Blumenstein besagt: Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies im Jahr vor dem Nutzungsjahr schriftlich bis zum 31. Oktober der Burgerschreiberin mit.

Nutzungsberechtigung Anspruch auf Nutzung gemäss Art. 4 des Nutzungsreglements hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
a) das Burgerrecht der Burgergemeinde Blumenstein besitzt;
b) das 25. Altersjahr zurückgelegt hat und
c) seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.

Allgemeines
Die schriftliche Anmeldung ist an die Burgergemeinde Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, zu richten. Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 50.–. Bei Nichtanmeldung bis 31. Oktober 2020 entfällt der Anspruch auf Nutzung für das Nutzungsjahr 2021.

Bei Fragen steht Ihnen die Burgerschreiberin, Frau Nicole Künzi, Tel. 033 359 60 60, zur Verfügung.

Burgergemeinde Blumenstein


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