Kommunale Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020

  04.11.2020 , Blumenstein

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der am 30. November 2020 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am Sonntag, 13. Dezember 2020 über sieben Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen. Der Regierungsstatthalter hat die entsprechende Bewilligung erteilt. Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:

Traktanden:
1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2019 sowie Bewilligung der erforderlichen Nachkredite
2. Budget 2021 Beratung und Genehmigung; Festsetzung der Steueranlage und Gebührensätze
3. Wasserversorgung; Ringleitung Schmittenstrasse
Bewilligung Verpflichtungskredit
4. Feuerwehr Fallbach; Neuanschaffung Brandschutzbekleidung
Bewilligung des erforderlichen Kredits
5. Teilrevision Reglement über die Mehrwertabgabe
Beratung und Beschlussfassung
6. Aufhebung Reglement über die Neuvermessung der Gemeinde und die Aufteilung der Vermarchungs- und Vermessungskosten Beratung und Beschlussfassung
7. Kenntnisnahme: Ersatzwahl in den Gemeinderat
Herr Marcel Hofmann hat als Mitglied des Gemeinderates per 31. August 2020 demissioniert. Da nicht mehr Vorschläge eingegangen als Sitze zu besetzen sind, hat der Gemeinderat Frau Evelyne Wenger an seiner Sitzung vom 4. November 2020, gestützt auf Art. 56 Bst. c) der Gemeindeordnung, als gewählt erklärt.

Ausübung des Abstimmungsrechts
Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Blumenstein wohnhaft sind.

Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Dezember, 11.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal im Gemeindehaus wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Dezember, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusa in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den gekennzeichneten Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung an der Stockentalstrasse 2 eingeworfen werden (letzte Leerung: Sonntag, 13. Dezember, 9.00 Uhr). Im übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind. Am 29. November findet zudem eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Gemeindehaus statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird unmittelbar nach der Auszählung auf der Gemeindehomepage unter www.blumenstein.ch und in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers publiziert.

Aktenauflage
Die Gemeindereglemente liegen 30 Tage vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Die restlichen Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www.blumenstein.ch heruntergeladen werden.

Fragen und Antworten
Fragen aus der Bevölkerung im Vorfeld der Abstimmung können vom 23. November bis 4. Dezember schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Allfällige Fragen und die Stellungnahmen des Gemeinderates werden in einem Dokument anonymisiert zusammengefasst und auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

Rechtsmittel
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Gemeinderat Blumenstein

 


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