Öffentliche Planauflage
17.03.2021 , BlumensteinOrtsplanungsrevision und Waldfeststellungsverfahren
Der Gemeinderat Blumenstein bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision (bestehend aus Zonenplänen und Baureglement) sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. März bis 23. April, in der Gemeindeschreiberei Blumenstein öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein einzureichen.
Der Gemeinderat