Hundetaxe 2021

  07.07.2021 , Blumenstein

Gemäss dem Gebührenreglement 2013 der Gemeinde Blumenstein ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens 3 Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Taxe beträgt Fr. 80.– für jeden Hund.

Die Rechnungen werden in der zweiten Hälfte August an die registrierten Hundehalter versendet. Personen, welche die Hundehaltung seit der letzten Registrierung aufgegeben haben, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden.

Seit einigen Jahren werden die Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und müssen in der Datenbank Amicus geführt werden.

Besitzerwechsel oder Tod des Hundes sowie Umzug sind der Finanzverwaltung Blumenstein zu melden.

Besten Dank für die Kenntnisnahme. Finanzverwaltung Blumenstein Telefon 033 359 60 60 gemeinde@blumenstein.ch


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