Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
04.11.2021 , BlumensteinGeringfügige Änderung des Zonenplans (Parzellen Blumenstein-Gbbl. Nr. 100 und 308) nach Art. 122 Abs. 1–3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat von Blumenstein hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans am 4. August 2021 beschlossen.
Zusätzlich wurde diese der Bevölkerung an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. August 2021 erläutert und vorgelegt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Gemeinderat Blumenstein