Öffentliche Auflage
23.06.2022 , BlumensteinGeringfügige Änderung des Baureglements
Der Gemeinderat Blumenstein bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes, die geringfügigen Änderungen des Baureglements nach Art. 60 Abs. 3 BauG in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV zur öffentlichen Auflage.
Die Auflage beinhaltet die Änderung des Baureglements in Art. 416 (Antennenanlagen) und im Anhang A112 (Abgrabungen).
Auflageort und -dauer
Die Akten liegen vom 24. Juni bis 25. Juli auf der Gemeindeverwaltung Blumenstein auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Sommeröffnungszeiten, welche ab 11. Juli gelten.
Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen Einsprachen und Rechtsverwahrungen können innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Blumenstein eingereicht werden.
Der Gemeinderat
