Aufhebung von Grabfeldern

  25.08.2022 , Blumenstein

Gemäss Art. 19 des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Blumenstein ist die Räumung von Gräbern mindestens 6 Monate zum voraus bekanntzugeben.

Aufhebung Reihengräber 1994–1997
Reihengrab Ida Bircher bis Jakob Winkler-Schütz sowie Reihengrab Ursula Marti-Winkler bis Gottlieb Winkler

Aufhebung Urnengräber 1996–2000
Urnengrab Fritz Anzinger bis Julius Rothacher

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabsteine und Kreuze bei Bedarf bis Ende März 2023 wegzuräumen. Erhebt nach dieser Frist niemand darauf Anspruch, verfügt die Gemeinde darüber. Ab April 2023 werden die Grabfelder geräumt.
Einwohnergemeinde Blumenstein


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