Geringfügige Änderung Art. 416 und Anhang A112 Baureglement nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
18.08.2022 , BlumensteinBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Blumenstein hat die geringfügige Änderung des Baureglements in Art. 416 (Antennenanlagen) und im Anhang A112 (Abgrabungen) am 17. August 2022 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinderat Blumenstein
