Genehmigung Teilrevision Personalreglement und Personalverordnung
12.01.2023 , BlumensteinÖffentliche Bekanntmachung
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2022 wurde die Teilrevision des Personalreglements genehmigt.
Nachdem innerhalb von 30 Tagen seit der Gemeindeversammlung keine Beschwerden eingegangen sind, tritt das oben erwähnte Reglement rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Gemeinderat hat zudem die Teilrevision des Personalreglements an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 genehmigt. Diese tritt ebenfalls rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.
Interessierte Bürger/innen können das Reglement sowie die Verordnung bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein beziehen oder unter www.blumenstein.ch herunterladen.
Der Gemeinderat
