Revision Ortsplanung: Genehmigung und Inkraftsetzung

  16.02.2023 , Blumenstein

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Blumenstein an der Gemeindeversammlung am 16. August 2021 beschlossene Revision der Ortsplanung inkl. nachträglicher Änderung Art. 416 Baureglement und Anhang A112 vom 17. August 2022 sowie die vom Gemeinderat am 4. August 2021 beschlossene geringfügige Änderung Zonenplan Ausschnitt «Blumenstein» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 23. Dezember 2022 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen: die Massangaben «24.00 m» im Bereich der Gürbe ohne Ausscheidung eines Gewässerraums wurden gestrichen und die Anzahl der ausgewiesenen unerledigten Einsprachen bei der 2. Auflage im Genehmigungsverfahren in den Genehmigungsvermerken des Baureglements wurde mit der Ziffer «0» ersetzt.

Das Amt für Wald und Naturgefahren hat die Waldfeststellung gemäss Art. 10 Abs. 2 WaG mit Verfügung vom 17. August 2022 genehmigt.

Die Revision der Ortsplanung (bestehend aus dem Baureglement mit Anhang und den Zonenplänen Ausschnitt «Blumenstein» und Ausschnitt «Blumisteiwald») tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Blumenstein, 10. Februar 2023
Der Gemeinderat


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