Baupublikation Blumenstein

  03.06.2020 Baupublikationen, Blumenstein

Gesuchsteller- und Projektverfasserin:
Einwohnergemeinden Blumenstein und Pohlern, p. Adr. Gemeindeverwaltung, Hof 18d, 3638 Pohlern.
Bauvorhaben: Sanierung BSH Fussgängerbrücke; Ersetzen der Boden-/Tragkonstruktion von Holz- auf Metallträger; Erneuerung Witterungsschutz.
Standort / Parzelle: Parzellen Nr. 534 (Blumenstein), 22 (Pohlern).
Koordinaten: 2 605 805.4 / 1 174 950.9.
Nutzungszone: Landwirtschaft.
Schutzzone/-objekt: Keine.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (GSchV Art. 41c). Überdecken eines Fliessgewässers (GSchG Art. 38).
Gewässerschutzmassnahmen: Keine. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Blumenstein, Dorf, 3638 Blumenstein. Gemeindeverwaltung, Hof 18d, 3638 Pohlern.
Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation (Coronavirus) sind die Schalter der Gemeindeverwaltungen eventuell geschlossen. Eine Akteneinsichtnahme ist nur auf telefonische Voranmeldung möglich.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. Juli 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel).
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 28. Mai 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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