Baupublikation Blumenstein
15.12.2022 Baupublikationen, BlumensteinGesuchsteller: Einwohnergemeinde Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein.
Projektverfasserin: Bührer + Dällenbach Ingenieure AG, Höchhusweg 6, 3612 Steffisburg.
Vorhaben: Neubau Bushaltestelle «Zentrum» mit zwei Haltekanten, Wendeschlaufe, Beleuchtung und Ergänzen Gebäude Nr. 2 mit Vordach sowie auf gegenüberliegender Strassenseite die Neu- und Umgestaltung von Vor- und Privatparkplatz infolge Busmanövrier- und -wendefläche. Aufheben der drei Bushaltestellen «Dorf», «Gemeindehaus» und «Post».
Standort / Parzellen: Allmendeggenstrasse 2, Parzellen Nr. 593, 153, 366, 50, 124.
Zone: Ortsbildzone (GBR akt.) bzw. Wohn- und Gewerbezone WG (GBR zuk.), Verkehrsflächen, Umgebungsschutzgebiet.
Koordinaten: 2 606 226 / 1 176 677;
2 606 216 / 1 176 660.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzzone/-objekt: Falls erforderlich.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (GBR Art. 17).
Hinweis: Erleichterung von der Profilierung (Sicherheitsgründe).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Januar 2023.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein oder https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20504.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Verpflockung und Bodenmarkierung verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Blumenstein, 5. Dezember 2022
Regierungsstatthalteramt Thun
