Gemeindeversammlung
04.02.2018 , BuchholterbergFreitag, 19. Mai 2017, 20.00 Uhr, Aula Schule Badhus, Heimenschwand
Traktandenliste
1. Gemeinderechnung 2016; a) Beratung und Genehmigung b) Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle
2. Wahlen; Neuwahl Mitglied Bildungskommission
3. Veräusserung und Ablösung Baurechtsvertrag Parzelle Nr. 2603 (Parzelle Höh, Maurer und Partner AG) sowie Übernahme privater Fussweg Höh durch Gemeinde; Beratung und Beschlussfassung
4. Belagssanierung Trättemattstrasse; Beschlussfassung Verpflichtungskredit
5. Belagssanierung Gemeindestrasse Heimenschwand – Marbach – Schoubhus; Genehmigung Nachkredit
6. Bauliche Massnahmen Schulhaus Badhus; Kreditabrechnung zur Kenntnisnahme
7. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Wahlvorschläge
Das Organisationsreglement der Gemeinde Buchholterberg schreibt vor, dass nur gewählt werden kann, wer vorgeschlagen wird, zur Wahlannahme bereit ist und in der Einwohnergemeinde Buchholterberg stimmberechtigt ist (mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet). Die Bevölkerung wird gebeten, Vorschläge für die Ersatzwahlen vorgängig mit den Betroffenen abzusprechen. Es dürfen keine Personen vorgeschlagen werden, die nicht zur Wahlannahme bereit sind.
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).
Protokoll
Das Protokoll wird vom 26. Mai 2017 bis 26. Juni 2017 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Der Gemeinderat
