Protokollauflage der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. Mai 2017

  04.02.2018 , Buchholterberg

Gestützt auf Artikel 70 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Buchholterberg, liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 19. Mai 2017 ab dem 26. Mai 2017 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ab gleichem Datum auch auf der Homepage www.buch holterberg.ch unter Politik, Gemeindeversammlung «Protokolle Gemeindeversammlung» eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Buchholterberg, Postfach 40, 3615 Heimenschwand, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat


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