Totalrevision der Organisationsverordnung

  04.02.2018 , Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 27. Juni 2017 folgende Änderung beschlossen hat:

– Organisationsverordnung vom 21. November 2000; Totalrevision

Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. August 2017 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg bezogen oder im Internet unter www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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