Fakultatives Referendum
04.02.2018 , BuchholterbergStrassensanierung Teilstrecke Ey–Rotache
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2017 einen Kredit von Fr. 133 200.– für die Strassensanierung Teilstrecke Ey–Rotache beschlossen. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 Abs. 1 OgR dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigten (mindestens fünf Prozent = zurzeit 61 Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten) können bis 27. November 2017 das Referendum dagegen ergreifen.
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Postfach 18, 3615 Heimenschwand.
Die Unterlagen liegen ab 26. Oktober 2017 während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf.
Der Gemeinderat
