Gemeindeversammlung
04.02.2018 , BuchholterbergFreitag, 1. Dezember 2017, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, Heimenschwand
Traktandenliste
1. Anschaffung neues Tanklöschfahrzeug;
Beratung und Genehmigung Verpflichtungskredit
2. Budget 2018; Beratung und Genehmigung,
Festsetzung der Gemeindesteueranlage 2018 sowie der Liegenschaftssteueranlage 2018, Kenntnisnahme Finanzplan 2017– 2022
3. Teilrevision Organisationsreglement; Beratung und Genehmigung
4. Wahlen (nur unter Vorbehalt von Genehmigung Traktandum 3, Auflösung Kommissionen)
a) Betriebskommission: Neuwahl von zwei Mitgliedern
5. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind 1 Tag vor der Gemeindeversammlung beim Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung einzureichen. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).
Protokoll
Das Protokoll wird vom 8. Dezember 2017 bis 8. Januar 2018 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Der Gemeinderat
