Hundetaxe 2018
26.07.2018 , BuchholterbergGemäss der kantonalen Gesetzgebung ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2018 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe wurde vom Gemeinderat gemäss Art. 26a Gebührenverordnung auf Fr. 60.– festgesetzt.
Bereits bei der Gemeindeverwaltung bekannte Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten auch in diesem Jahr im August eine Rechnung. Dienst-, Blinden-, Katastrophen- und Therapiehunde sowie Schweiss- oder Suchhunde von Wildhutorganen, welche nachweislich in ihrer ausgebildeten Funktion eingesetzt werden, können auf Gesuch hin von der Taxpflicht befreit werden.
Ausserdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie bei der Hundetaxe eine Ermässigung von Fr. 20.– erhalten, wenn Sie das Hundehalterbrevet (freiwillige Prüfung mit erhöhten Anforderungen) besitzen und dies auf der Gemeindeverwaltung vorweisen.
Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August 2018 kein Tier mehr besitzen, oder Personen, die neu einen Hund halten und dies bis jetzt nicht gemeldet haben, bitten wir, sich sofort telefonisch mit der Gemeindeverwaltung Buchholterberg (Tel. 033 453 80 40) in Verbindung zu setzen.
Zur Erinnerung: Seit 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Amicus-Tierdatenbank registriert sein. Die Verantwortung dafür liegt bei den Tierhaltern.
Das bisherige Obligatorium zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende wurde aufgrund eines Parlamentsbeschlusses per 1. Januar 2017 aufgehoben. Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern keinen Sachkundenachweiskurs mehr absolvieren. Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, dennoch den Besuch von einem Hundekurs.
Gemeindeverwaltung Buchholterberg
