Anpassung Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement

  12.12.2018 , Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 18. September 2018 der Artikel 2 die Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement angepasst hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. November 2017 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg bezogen oder im Internet unter www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote