Öffentliche Planauflage

  12.12.2018 , Buchholterberg

Geringfügige Änderung des Zonenplans und Baureglements im Gebiet Rohrimoosbad
Der Gemeinderat Buchholterberg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 (Stand 1. April 2017) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung (BauV) vom 6. März 1985 (Stand 1. April 2017), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 13. Dezember 2018 bis 14. Januar 2018 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 BauV zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Der Gemeinderat


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