Geringfügige Änderung des Zonenplanes und Baureglements im Gebiet Rohrimoosbad nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
16.01.2019 , BuchholterbergBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung
Der Gemeinderat von Buchholterberg hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplanes und Baureglements im Gebiet Rohrimoosbad am 11. Dezember 2018 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinde Buchholterberg, 14. Januar 2019
Gemeinderat Buchholterberg