Öffentliche Mitwirkungsauflage Zonenplanänderung Käserei Heimenschwand

  13.02.2019 , Buchholterberg

Der Gemeinderat Buchholterberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985, die Zonenplanänderung Käserei Heimenschwand zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Zonenplanänderung Käserei Heimenschwand liegt 30 Tage, d. h. vom 14. Februar bis und mit 18. März 2019 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Buchholterberg zu richten.

Der Gemeinderat


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