Gemeindeversammlung

  30.05.2019 , Buchholterberg

Mittwoch, 5. Juni 2019, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Heimenschwand

Traktandenliste:
1. Jahresrechnung 2018;
a) Beratung und Genehmigung
b) Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle
2. Wahlen;
a) Bildungskommission Neuwahl von einem Mitglied
b) Rechnungsprüfungsorgan
3. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Wahlvorschläge
Das Organisationsreglement der Gemeinde Buchholterberg schreibt vor, dass nur gewählt werden kann, wer vorgeschlagen wird, zur Wahlannahme bereit ist und in der Einwohnergemeinde Buchholterberg stimmberechtigt ist (mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet). Die Bevölkerung wird gebeten, Vorschläge für die Ersatzwahlen vorgängig mit den Betroffenen abzusprechen. Es dürfen keine Personen vorgeschlagen werden, die nicht zur Wahlannahme bereit sind.

Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).

Protokoll
Das Protokoll wird vom 12. Juni 2019 bis 12. Juli 2019 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Der Gemeinderat


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