Protokollauflage der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2019

  12.06.2019 , Buchholterberg

Gestützt auf Artikel 70 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Buchholterberg, liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Juni 2019 ab 12. Juni 2019 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ab gleichem Datum auch auf der Homepage www.buchhol terberg.ch unter Politik, Gemeindeversammlung «Protokolle Gemeindeversammlung» eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Buchholterberg, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat


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