Protokollauflage der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019

  04.12.2019 , Buchholterberg

Gestützt auf Artikel 66 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Buchholterberg, liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2019 ab 11. Dezember 2019 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ab gleichem Datum auch auf der Homepage www.buchholterberg.ch unter Politik, Gemeindeversammlung «Protokolle Gemeindeversammlung» eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Buchholterberg, Postfach 40, 3615 Heimenschwand, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat


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