Register der Datensammlung
29.01.2020 , BuchholterbergIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 13. Januar 2020 das «Register der Datensammlung» beschlossen hat.
Die Datensammlung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2020 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Datensammlung kann bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg bezogen oder im Internet unter www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat