Richtlinien über die Vergabe von Gemeindebeiträgen

  29.01.2020 , Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 13. Januar 2020 folgende Erlassänderung beschlossen hat:

– Richtlinien über die Vergabe von Gemeindebeiträgen vom 1. August 2019; Ergänzung Art. 9b

Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden sofort in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die geänderten Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg bezogen oder im Internet unter www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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