Öffentliche Auflage

  12.02.2020 , Buchholterberg

Geringfügige Änderung nach Art. 122, Abs. 7, Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Änderung des Zonenplanes (Rohrimoosbad; Parzellen Nr. 2161 und 2745–2747) und des Baureglements Art. 29.

Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung des Zonenplanes (Rohrimoosbad; Parzellen Nr. 2161 und 2745–2747) und des Baureglements Art. 29, zur öffentlichen Auflage.

Die Auflageakten beinhalten:
– Die Änderung des Zonenplanes
– Die Änderung des Baureglements
– Erläuterungsbericht
– Vorprüfungsbericht des AGR
– Entwurf der Verfügung zum Ausgleich des Planungsvorteils nach BauG Art. 142ff (mit Beilagen)

Die Akten liegen ab 14. Februar bis 16. März 2020 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf www.bucholterberg.ch heruntergeladen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, einzureichen.

Gemeinderat Buchholterberg


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