Geringfügige Änderung nach Art. 122, Abs. 7, Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  27.05.2020 , Buchholterberg

Änderung des Zonenplanes (Rohrimoosbad; Parzellen Nr. 2161 und 2745–2747) und des Baureglements Art. 29

Der Gemeinderat hat die vorerwähnten geringfügigen Änderungen am 18. Mai 2020 im geringfügigen Verfahren nach BauV Art. 122, Abs. 7 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation, das heisst bis 29. Juni 2020 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Ortsund Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand oder www.buchholterberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Buchholterberg


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