Gemeindeversammlung

  25.11.2020 , Buchholterberg

Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr, Turnhalle Hasenäscht

Traktanden:
1. Finanzplan 2020–2025; Kenntnisnahme
2. Budget 2021; Beratung und Genehmigung, Festsetzung der Gemeindesteueranlage 2021 sowie der Liegenschaftssteueranlage 2021
3. Gesamterneuerungswahlen:
a) Gemeindepräsidium
b) 6 Mitglieder des Gemeinderates
c) 4 Mitglieder der Bildungskommission
d) 5 Mitglieder der Betriebskommission
4. Erschliessung Überbauung Rohrimoosstrasse; Beratung und Genehmigung
Verpflichtungskredit
5. Verschiedenes

COVID-19
Gemäss Art. 4 der eidg. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung des Coronavirus ist für öffentliche Veranstaltungen ein Schutzkonzept zu erlassen und umzusetzen. Es gilt die Schutzmaskenpflicht. Die Schutzmasken werden beim Eingang gratis abgegeben. Zusätzlich werden alle Kontaktdaten erfasst. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Versammlung vernichtet. Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten.
Damit mit der Versammlung pünktlich begonnen werden kann, bittet der Gemeinderat um frühzeitiges Erscheinen. Die Türen sind ab 19.00 Uhr geöffnet.

Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften 1 und 2 liegen 10 Tage, die weiteren Unterlagen zu den Geschäften 3–7 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Wahlvorschläge
Gemäss Art. 55 Abs.1 des Organisationsreglements (OgR) konnten bis am 1. Oktober 2020 Wahlvorschläge eingereicht werden. Bis spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung sind sämtliche Wahlvorschläge im amtlichen Anzeiger zu veröffentlichen (Art. 55 Abs. 3 OgR). An der Versammlung selbst können keine Wahlvorschläge mehr gemacht werden (Art. 55 Abs. 4 OgR).

Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).

Protokoll
Das Protokoll wird vom 16. Dezember 2020 bis 18. Januar 2021 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt.
Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Der Gemeinderat


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