Teilrevision Verordnung zum Friedhofund Bestattungs reglement

  18.11.2020 , Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 9. November 2020 die Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement teilrevidiert hat. Die Anpassungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg bezogen oder im Internet unter www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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