Gemeinde-Urnenabstimmung/ Urnenwahl vom 17. Januar 2021

  13.01.2021 , Buchholterberg

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 zu verzichten und am 17. Januar 2021 eine Urnenabstimmung/Urnenwahl durchzuführen. Der Regierungsstatthalter hat die entsprechende Bewilligung erteilt.

Über folgende Vorlagen wird an der Urne abgestimmt oder gewählt:
1. Budget 2021; Genehmigung
2. Erschliessung Rohrimoos; Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Gesamterneuerungswahlen

Ausübung des Abstimmungs- und Wahlrechts
Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Buchholterberg wohnhaft sind.

Abstimmungs-/Wahlmaterial
Das Abstimmungs- und Wahlmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 8. Januar, 11.30 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal in der Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet: Sonntag, 17. Januar, 10.30 bis 11.30 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung, Dorf 19, eingeworfen werden (letzte Leerung Sonntag, 17. Januar, 11.00 Uhr). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet in der Gemeindeverwaltung statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.heimenschwand.ch/de/Gemeinde/Information/News publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag sowie gegen Gemeindewahlen innert 10 Tagen nach der Wahl beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


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