Änderung des Zonenplanes (Rohrimoosbad; Parzellen Nr. 2161 und 2745–2747) und des Baureglements Art. 29

  31.03.2021 , Buchholterberg

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Buchholterberg am 18. Mai 2020 beschlossene «Geringfügige Änderung nach Art. 122 BauV «Rohrimoosbad; Parzellen Nr. 2161 und 2745–2747 und des Baureglements Art. 29» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 24. Februar 2021, genehmigt.

Die Änderungen des Zonenplanes sowie des Baureglements treten vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 1. April 2021 in Kraft.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, eingesehen werden.
Gemeinderat Buchholterberg


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