Totalrevision Personalverordnung

  03.03.2021 , Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2020 die Personalverordnung totalrevidiert hat. Die Anpassungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf 1. Januar 2021 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg bezogen oder im Internet unter www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat


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