Öffentliche Mitwirkungsauflage Aktualisierung Ortsplanung Buchholterberg
25.08.2021 , BuchholterbergDer Gemeinderat Buchholterberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Aktualisierung der Ortsplanung (Umsetzung der neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV und Festlegung der Gewässerräume) zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Akten (Baureglement, Zonenplan Gewässerräume, Zonenplan Naturgefahren, Erläuterungsbericht) liegen während 30 Tagen, vom 19. August bis 20. September, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Am Montag, 6. September (19.00–21.00 Uhr) kann auf Voranmeldung, bis spätestens 31. August bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg unter Telefon 033 453 80 40 eine Sprechstunde für spezifische Fragen vereinbart werden.
Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreiten werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, zu richten.
Der Gemeinderat
