Gemeindeversammlung

  04.11.2021 , Buchholterberg

Mittwoch, 8. Dezember 2021, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Heimenschwand

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2020;
a) Beratung und Genehmigung
b) Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle
2. Finanzplan 2021–2026; Kenntnisnahme
3. Budget 2022; Beratung und Genehmigung
4. Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung;
Beratung und Genehmigung
5. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften Nr. 1–3 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu dem Geschäft Nr. 4 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf oder können über die Homepage www.buchholterberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).

Protokoll
Das Protokoll wird vom 22. Dezember 2021 bis 22. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Der Gemeinderat


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