Öffentliche Mitwirkungsauflage

  25.11.2021 , Buchholterberg

Änderungen der baurechtlichen Grundordnung «Wyttenbachstutz» und «Gärtnerei»; Zonenplan und Baureglement

Der Gemeinderat Buchholterberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung «Wittenbachstutz» und «Gärtnerei» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Akten (Änderungen Zonenplan, Ergänzung GBR und Erläuterungsbericht) liegen 30 Tage, vom 19. November bis und mit 20. Dezember, in der Gemeindeverwaltung auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, zu richten.

Heimenschwand, 8. November 2021
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote