Protokollauflage der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 8. Dezember

  16.12.2021 , Buchholterberg

Gestützt auf Artikel 71 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Buchholterberg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung ab 22. Dezember 2021 bis 24. Januar 2022 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ab gleichem Datum auch auf der Homepage www.buchholter berg.ch unter Politik, Gemeindeversammlung «Protokolle Gemeindeversammlung» eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Buchholterberg, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat


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