Aufhebung Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES (GERES-V)

  17.02.2022 , Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 7. Februar 2022 aufgrund einer Änderung im übergeordneten Recht beschlossen hat, die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES per 28. Februar 2022 aufzuheben.

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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