Ersatzwahlen Gemeindepräsidium sowie zwei Mitglieder Gemeinderat

  11.08.2022 , Buchholterberg

Gemäss Art. 51 Abs. 3 Organisationsreglement ist bei Ausscheiden eines Mitgliedes eines Organes während der Amtsdauer eine Ersatzwahl für die verbleibende Amtsdauer durchzuführen. Erfolgt der Rücktritt später als 12 Monate vor der ordentlichen Wahl, kann auf eine Ersatzwahl verzichtet werden.

Der Gemeinderat veröffentlicht bis am 15. August 2022 neu zu wählende Behördenmitglieder (Art. 54 Abs. 2 Organisationsreglement).

Folgende Behördenmitglieder haben bis am 31. Juli 2022 ihre vorzeitige Demission bekannt gegeben:
a) Gemeindepräsidentin Sandra Nussbaum, Panoramaweg 2, 3615 Heimenschwand
b) – Gemeinderat Patrick Lüthi, Marbach 19, 3615 Heimenschwand
– Gemeinderätin Anita Schweizer, Höh 29, 3615 Heimenschwand

Aufgrund der oberwähnten Demissionen sind deshalb für die verbleibende Amtszeit 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 neu zu wählen:
a) Der/Die Gemeindepräsident/in
b) 2 Mitglieder des Gemeinderates

Einreichung Wahlvorschläge:
Gemäss Art. 55 Abs. 1 Organisationsreglement sind Wahlvorschläge bis am 1. Oktober 2022 beim Gemeinderat z. H. der Gemeindeversammlung einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidaten enthalten.

Der Gemeinderat


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