Protokollauflage der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 30. November 2022

  17.11.2022 , Buchholterberg

Gestützt auf Artikel 71 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Buchholterberg, liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung ab Freitag, 18. November bis Montag, 19. Dezember während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öf-fentlich auf. Das Protokoll kann ab gleichem Datum auch auf der Homepage www. buchholterberg.ch unter Politik, Gemeindeversammlung «Protokolle Gemeindeversammlung» eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Buchholterberg, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat


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