Änderung Personalverordnung

  06.04.2023 , Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 6. Februar 2023 die Personalverordnung angepasst hat. Die Anpassungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf 1. Januar 2023 in Kraft.

Die angepasste Personalverordnung liegt ab 7. April bis 8. Mai in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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