Gemeindeverband Wasserversorgung Zulgtal
06.04.2023 , BuchholterbergWasserversorgungsreglement und Wasserversorgungsverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Genehmigungen des Wasserversorgungsreglements des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Zulgtal
öffentlich bekannt gemacht. Die Delegierten der Gemeinden Buchholterberg, Eriz, Oberlangenegg und Wachseldorn haben das Reglement am 2. März 2023 an der Delegiertenversammlung genehmigt.
Das neue Reglement tritt rückwirkend auf 1. Januar 2023 in Kraft und kann bei den Gemeindeverwaltungen Buchholterberg, Eriz, Oberlangenegg und Wachseldorn oder unter den jeweiligen Gemeindehomepages eingesehen oder bezogen werden.
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In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Genehmigung des folgenden Erlasses öffentlich bekannt gemacht.
Genehmigung durch den Vorstand des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Zulgtal an seiner Sitzung vom 16. März 2023: Wasserversorgungsverordnung
Die Verordnung tritt rückwirkend, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf 1. Januar 2023 in Kraft und kann bei den Gemeindeverwaltungen Buchholterberg, Eriz, Oberlangenegg und Wachseldorn oder unter den jeweiligen Gemeindehomepages eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Vorstandes kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Schwarzenegg, 30. März 2023
Gemeindeverband Wasserversorgung Zulgtal
