Öffentliche Auflage
06.04.2023 , BuchholterbergÄnderung des Zonenplanes (Wyttenbachstutz; Parzellen Nr. 2557 und 2680)
Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung des Zonenplanes (Wyttenbachstutz; Parzellen Nr. 2557 und 2680) zur öffentlichen Auflage.
Die Auflageakten beinhalten:
– Die Änderung des Zonenplanes
– Erläuterungsbericht
– Vorprüfungsbericht des AGR
– Entwurf der Verfügungen zum Ausgleich des Planungsvorteils nach BauG Art. 142 ff. (mit Beilagen)
Die Akten liegen ab 30. März bis 1. Mai in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf www.buchholter berg.ch heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, einzureichen.
Heimenschwand, 27. März 2023
Gemeinderat Buchholterberg
