Baupublikation Buchholterberg
04.02.2018 Baupublikationen, BuchholterbergGesuchsteller: Simon Stucki, Schlegwegstrasse 1, 3673 Linden.
Projektverfasserin: Karin Bieri, Schlegwegstrasse 1, 3673 Linden.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, frei stehende Wärmepumpe Luft-Wasser, Neubau 2-seitig offener Autounterstand.
Standort / Parzelle: Heimenschwand, Flüeweg 1, Parzelle Nr. 1407.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone / -objekt: Landschaftsschutzgebiet / erhaltenswertes Objekt.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (SG Art. 80, GBR Art. 11). Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen im Landschaftsschutzgebiet (GBR Art. 33).
Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend. Gewässerschutzbereich B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Februar 2018.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 22. Januar 2018
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
