Datenschutzreglement – Referendumsfrist

  05.11.2026 Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg hat am 26. Oktober 2026, gestützt auf das neue kantonale Datenschutzgesetz (KDSG), die Totalrevision des Datenschutzreglements Heimberg beschlossen, unter dem Vorbehalt des Referendums.

Gestützt auf Art. 8 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Datenschutzreglement Heimberg kann bei der Abteilung Präsidiales bezogen oder unter www.heimberg.ch/aktuelles heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d.h. bis 4. Januar 2027) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das neue Datenschutzreglement Heimberg am 1. Januar 2027 in Kraft.

Heimberg, 28. Oktober 2026
Der Gemeinderat


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