Einladung und Stimmrecht

  14.11.2024 Wattenwil, Wattenwil

Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.
Der Burgerrat


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