Entscheid Gemeinderat Gebührenerhöhung Kehrichtgrundgebühr per 1. Januar 2027
03.09.2026 WattenwilBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
In Anwendung von Art. 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an der Sitzung vom 29. Juni 2026 die Kehrichtgrundgebühr pro Wohnung und pro Gewerbe per 1. Januar 2027 auf Fr. 120.– erhöhen wird.
Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat
